PRESSEMITTEILUNG

Berlin, 12. Juni 2025

Verwaltungsgericht Berlin stoppt Zurückweisung somalischer Flüchtlinge – Bundesinnenministerium bestätigt Einreise

Nach einem aufsehenerregenden Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin im Fall dreier somalischer Flüchtlinge, die im Mai an der Grenze bei Frankfurt (Oder) zurückgewiesen wurden, hat das Bundesinnenministerium (BMI) die Einreise der Betroffenen inzwischen bestätigt.

Auf eine Anfrage des Unabhängigen Verbands Freier Presse (UVFP e.V.) erklärte Lars Harmsen, Pressesprecher des BMI, am 6. Juni 2025:

„Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlins ist den betroffenen somalischen Staatsangehörigen der Grenzübertritt zu gestatten und haben die zuständigen deutschen Behörden nun zu prüfen, welcher Staat für das Asylverfahren zuständig ist. Die betroffenen somalischen Staatsangehörigen sind nach Kenntnis des BMI inzwischen nach Deutschland eingereist.“

Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen, da die Bundespolizei den Flüchtlingen die Einreise verweigerte – trotz eines geäußerten Schutzersuchens – und sich dabei auf eine interne Weisung des neuen Bundesinnenministers Alexander Dobrindt (CDU) berief. Die Zurückweisung erfolgte, ohne das Asylgesuch zu prüfen, was laut EU-Recht (Dublin-III-Verordnung) unzulässig ist.

Das Verwaltungsgericht Berlin stellte nun klar, dass in einem solchen Fall zunächst geprüft werden muss, welcher EU-Mitgliedstaat für das Asylverfahren zuständig ist – und nicht sofort eine Zurückweisung erfolgen darf. Laut Lars Harmsen sei die Bundespolizeidirektion Berlin die örtlich zuständige Behörde für den Grenzabschnitt Frankfurt (Oder), „an dem sich der vom Verwaltungsgericht Berlin entschiedene Einzelfall zugetragen hat“.

Hintergrund:

Anfang Mai wurden zwei somalische Männer und eine Frau bei ihrer Einreise mit dem Zug aus Polen durch die Bundespolizei in Frankfurt (Oder) kontrolliert. Nach eigenen Angaben baten sie um Schutz in Deutschland. Dennoch wurden sie innerhalb weniger Stunden nach Polen zurückgeschoben – ohne individuelle Anhörung oder Asylverfahren.

Das Urteil wird als juristische Korrektur eines politischen Kurses gewertet, der unter Minister Dobrindt eine restriktivere Handhabung an den Grenzen vorsah.

Quellen:

Tagesspiegel: Urteil gegen Dobrindts Asylkurs

Focus: Gericht erklärt Zurückweisungen für illegal