Berliner Verwaltungsgericht erklärt Abschiebung somalischer Geflüchteter für rechtswidrig: Franziska Schubert antwortet auf Anfrage der UVFP

„Das Grundrecht auf Asyl ist ein fundamentales Recht, das den Schutz von Menschen gewährt, die vor Verfolgung, Krieg oder existenzieller Not fliehen. Dieses Recht darf nicht an Landesgrenzen relativiert werden – es bildet das Zentrum unserer deutschen Verfassung und der europäischen Rechtsordnung. Das Berliner Verwaltungsgericht hat klar und deutlich festgestellt, dass die Zurückweisung an den Grenzen unrechtmäßig ist. Als BÜNDNISGRÜNE haben wir immer gewarnt, dass solche Maßnahmen mit dem geltenden Recht nicht vereinbar sind – weder juristisch noch moralisch können Menschenrechte an Schlagbäumen abgefertigt werden. Es ist unsere Pflicht, rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen umzusetzen. Wenn eine Maßnahme rechtswidrig ist, muss sie korrigiert werden, was auch die Rückholung der betroffenen Personen umfasst, wie es das Berliner Verwaltungsgericht angeordnet hat. Ähnliche Beispiele gab es auch in Sachsen, die deutschlandweit in den Medien behandelt wurden“, erklärte Franziska Schubert, Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Asyl und Migration der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag als Antwort auf eine offizielle Anfrage der UVFP (Unabhängiger Verband Freier Presse).

Es geht um einen Präzedenzfall mit somalischen Geflüchteten, deren Abschiebung aus Deutschland durch eine Entscheidung des Bundesinnenministeriums erfolgte, aber vom Berliner Verwaltungsgericht gestoppt wurde – mit einem ersten Eilbeschluss vom 2. Juni 2025. Das Gericht verpflichtete die Behörden dazu, ein vollständiges Dublin-Verfahren durchzuführen, bevor eine Rückführung der drei Somalier erfolgen kann, die am 9. Mai über Frankfurt (Oder) eingereist waren. Das Gericht stellte fest, dass eine Zurückweisung ohne dieses Verfahren die Rechte der Antragstellenden verletzt und somit rechtswidrig ist.

Quelle: berlin.de – Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts

Die UVFP hatte bereits zuvor die Antwort des Bundesinnenministeriums zu diesem Fall veröffentlicht:

Verwaltungsgericht Berlin stoppt Zurückweisung somalischer Flüchtlinge

Franziska Schubert betonte in ihrer Antwort an die UVFP außerdem:

„Als BÜNDNISGRÜNE-Landtagsfraktion in Sachsen liegt unser Hauptaugenmerk darauf, dass die Integration derer, die zu uns kommen, gut gelingt. Wir achten dabei auf den sozialen Frieden vor Ort. Wer hier Schutz erhält, soll die Möglichkeit haben, gut anzukommen – mit Sprache, Bildung, Arbeit und Teilhabe. Wer seinen Platz in unserer Gesellschaft findet, lebt gerne hier und trägt zur Gemeinschaft bei. Auch indem er die Sozialsysteme entlastet.“

Hintergrund

Anfang Mai wurden zwei somalische Männer und eine Frau bei ihrer Einreise aus Polen durch die Bundespolizei in Frankfurt (Oder) kontrolliert. Trotz ihres geäußerten Wunsches, einen Asylantrag zu stellen, wurden sie innerhalb weniger Stunden nach Polen zurückgeschoben – ohne individuelle Anhörung und ohne Durchführung eines Asylverfahrens.

Später hob das Berliner Verwaltungsgericht diese Zurückweisung als rechtswidrig auf (https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1565917.php).

Das Urteil gilt als juristische Korrektur eines politischen Kurses, der unter Minister Alexander Dobrindt eingeführt wurde und eine verschärfte Handhabung der Grenzkontrollen und Schnellabschiebungen vorsah.

Politische Reaktionen

Es sei außerdem betont, dass zu diesem Fall mehrere Anfragen im Namen der UVFP an verschiedene Politiker*innen gesendet wurden – darunter an Sahra Wagenknecht, Peter Bystron (MdEP) und weitere. Bislang wurden jedoch leider keine Antworten erhalten.