DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Datenschutz für Website, Verein, Mitgliedschaft und Presseausweisanträge

Website: https://uvfp.de/
Verantwortlicher: Unabhängiger Verband Freier Presse e.V.
Stand: 20. August 2026

 

Geltungsbereich: Diese Erklärung erfasst den Websitebesuch, Vereinskontakte, Aufnahme- und Presseausweisanträge, Mitgliedschaft, Zahlungsabwicklung, Newsletter, Veranstaltungen und die journalistisch-redaktionelle Tätigkeit des UVFP.

1. Verantwortlicher

Verantwortlicher: Unabhängiger Verband Freier Presse e.V. (UVFP)
Anschrift: Zähringerstraße 11–12, 10707 Berlin, Deutschland
Vertreten durch: Vorsitzender Yevgeny Bort
Vereinsregister: Amtsgericht Charlottenburg, VR 40327 B
E-Mail: info@uvfp.de
Telefon: +49 176 57230721

2. Zwecke und Rechtsgrundlagen im Überblick

Der UVFP verarbeitet personenbezogene Daten zur Bereitstellung der Website, Bearbeitung von Anfragen, Entscheidung über Aufnahme und Presseausweis, Vereinsverwaltung, Beitragseinzug, Erfüllung satzungsmäßiger Aufgaben, Organisation von Veranstaltungen, Kommunikation und redaktioneller Arbeit. Rechtsgrundlagen sind insbesondere Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung), Buchst. b (Mitgliedschaft, Vertrag und vorvertragliche Maßnahmen), Buchst. c (rechtliche Pflichten) und Buchst. f (berechtigte Interessen an sicherem Betrieb, geordneter Vereinsarbeit, Kommunikation und Rechtsverteidigung). Besondere Kategorien werden nur unter den Voraussetzungen des Art. 9 DSGVO verarbeitet.

3. Aufruf der Website und Server-Protokolle

Beim Aufruf der Website verarbeitet der Webserver technisch erforderliche Verbindungsdaten. Dazu können IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, aufgerufene Datei beziehungsweise URL, Referrer-URL, Browsertyp und -version, Betriebssystem, Hostname des zugreifenden Geräts, übertragene Datenmenge sowie Status- und Fehlercodes gehören.

Die Verarbeitung ist erforderlich, um die Website auszuliefern, Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten, Angriffe und Missbrauch zu erkennen und technische Fehler zu untersuchen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO; das berechtigte Interesse liegt im sicheren und funktionsfähigen Betrieb des Angebots.

Server-Protokolle werden grundsätzlich spätestens nach 14 Tagen gelöscht oder anonymisiert. Bei einem konkreten Sicherheitsvorfall dürfen betroffene Daten bis zur Klärung, Beweissicherung und Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen länger gespeichert werden.

4. Cookies, lokale Speicher und Einwilligungsverwaltung

Technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Speicherzugriffe können eingesetzt werden, wenn sie für eine vom Nutzer ausdrücklich gewünschte Funktion, die Sicherheit, die Sitzungssteuerung oder die Speicherung einer Datenschutzentscheidung unbedingt erforderlich sind. Rechtsgrundlage für den Zugriff auf das Endgerät ist § 25 Abs. 2 TDDDG; die anschließende Verarbeitung erfolgt regelmäßig nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO.

Nicht technisch erforderliche Cookies, Analyse-, Marketing- oder externe Mediendienste werden ausschließlich nach vorheriger Einwilligung aktiviert. Rechtsgrundlagen sind § 25 Abs. 1 TDDDG und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO. Eine Einwilligung ist freiwillig, nicht Voraussetzung für das Lesen der Inhalte und kann jederzeit über die Einstellungen des Einwilligungsbanners mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

5. Kontakt und Unterstützungsanfragen

Bei Kontakt per E-Mail, Telefon, Post oder Formular verarbeitet der UVFP die angegebenen Kontakt- und Inhaltsdaten sowie technische Metadaten, um die Anfrage zu bearbeiten. Je nach Inhalt ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b oder f DSGVO Rechtsgrundlage; gesetzliche Melde- oder Dokumentationspflichten können Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO begründen.

Bei Anfragen von Journalisten oder anderen Personen in einer Schutz- oder Verfolgungssituation können besonders sensible Angaben enthalten sein. Solche Informationen sollen nur übermittelt werden, wenn sie für die konkrete Hilfe erforderlich sind. Der UVFP stimmt vor einer Weitergabe an Hilfsstellen, Rechtsberater oder Kooperationspartner den notwendigen Umfang ab, soweit keine akute Gefahr oder gesetzliche Pflicht entgegensteht.

Allgemeine Anfragen werden grundsätzlich sechs Monate nach Abschluss gelöscht, sofern keine Mitgliedschaft, Leistung, Einwilligung, gesetzliche Pflicht oder Rechtsverteidigung eine längere Speicherung erfordert.

6. Online-Antrag auf Mitgliedschaft und Presseausweis

Im Online-Antrag können insbesondere Titel, Name, Vorname, Anschrift, Land, Geburtsdatum, E-Mail, Telefon- und Mobilnummer, beruflicher beziehungsweise journalistischer Tätigkeitsbereich, Herkunft der Empfehlung, Ort und Datum, Unterschrift, gewählte Mitgliedschafts- und Ausweisoptionen sowie Kommunikationsdaten verarbeitet werden.

Für den Presseausweis werden außerdem ein Passfoto und Nachweise der Medien- oder journalistischen Tätigkeit verarbeitet. Bei juristischen Personen oder Personenvereinigungen können Name, Anschrift, Tätigkeitszweck und vertretungsberechtigte Personen betroffen sein. Zweck ist die Identitäts- und Tätigkeitsprüfung, Entscheidung über die Aufnahme, Durchführung der Mitgliedschaft, Ausstellung und Verwaltung des UVFP-Presseausweises beziehungsweise Presseschilds, Kommunikation, Beitragsabrechnung und Missbrauchsvermeidung.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO. Gesetzlich oder satzungsbedingt erforderliche Dokumentation beruht zusätzlich auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DSGVO; Plausibilitätsprüfung, Missbrauchsvermeidung und Rechtsverteidigung auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO. Eine pauschale „DSGVO-Zustimmung“ ist keine Voraussetzung der Mitgliedschaft; Einwilligungen werden nur für tatsächlich freiwillige Zusatzverarbeitungen gesondert eingeholt.

Datenminimierung: In Tätigkeitsnachweisen sollen nicht erforderliche Angaben und Daten Dritter geschwärzt werden. Ausweiskopien, Strafregisterauskünfte oder besondere Kategorien personenbezogener Daten werden nicht verlangt, sofern nicht im begründeten Einzelfall eine eigene Rechtsgrundlage und ein sicherer Übermittlungsweg bestehen.

7. Prüfung, Entscheidung und Presseausweisdaten

Über Aufnahme und Ausstellung wird durch zuständige Personen beziehungsweise Vereinsorgane entschieden. Es findet keine ausschließlich automatisierte Zulassungs- oder Ablehnungsentscheidung statt. Zur Prüfung können Rückfragen gestellt und die Plausibilität eingereichter Nachweise anhand rechtmäßig zugänglicher beruflicher oder publizistischer Quellen überprüft werden.

Bei Ablehnung werden Antragsdaten, Foto und Nachweise grundsätzlich sechs Monate nach bestandskräftiger Entscheidung gelöscht, sofern kein Rechtsstreit oder konkreter Missbrauchsverdacht besteht. Bei Aufnahme werden erforderliche Stammdaten für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Presseausweisfoto und Tätigkeitsnachweise werden grundsätzlich bis sechs Monate nach Ablauf des letzten Ausweises beziehungsweise Abschluss der Erneuerungsprüfung aufbewahrt, sofern keine längere Notwendigkeit dokumentiert ist.

8. Mitgliederverwaltung und Vereinsorgane

Für Mitgliederverwaltung, Einladungen, Beschlüsse, Beitragswesen, interne Nachrichten, Wahl- und Stimmrechte, Protokolle, Anwesenheitslisten und satzungsmäßige Aufgaben verarbeitet der UVFP Stammdaten, Mitgliedsstatus, Kontaktdaten, Kommunikation, Funktionen, Teilnahme- und Zahlungsinformationen. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 Buchst. b, c und f DSGVO.

Daten in rechtlich erforderlichen Vereinsunterlagen, insbesondere Protokollen und Nachweisen, werden für die maßgeblichen gesetzlichen Fristen gespeichert. Sonstige Mitgliederdaten werden nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht oder gesperrt, sobald Beitrags-, Nachweis-, Verjährungs- und Rechtsverteidigungszwecke entfallen.

9. Zahlung, Rechnung und SEPA-Lastschrift

Bei Zahlung per Rechnung oder SEPA-Lastschrift können Kontoinhaber, IBAN, BIC, Kreditinstitut, Mandats- und Unterschriftsdaten, Forderung, Buchung, Zahlungsstatus und Korrespondenz verarbeitet werden. Zweck sind Beitragseinzug, Ausweisentgelte, Buchhaltung, Rücklastschriftbearbeitung und Nachweis des Mandats. Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 Buchst. b und c DSGVO.

Erforderliche Zahlungsdaten werden an das kontoführende Kreditinstitut und gegebenenfalls an Buchhaltungs- oder Zahlungsdienstleister übermittelt. Mandats-, Buchungs- und Rechnungsunterlagen werden für die vertraglich und gesetzlich erforderlichen Fristen gespeichert; anschließend werden sie gelöscht oder gesperrt.

10. Newsletter und vereinsinterne Informationen

Ein allgemeiner Newsletter wird nur nach freiwilliger Anmeldung und grundsätzlich über ein Double-Opt-in-Verfahren versandt. Verarbeitet werden E-Mail-Adresse, gegebenenfalls Name, Einwilligungszeitpunkt, Bestätigungs- und Versandprotokolle. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO. Die Einwilligung kann über den Abmeldelink oder per E-Mail jederzeit widerrufen werden.

Für einen Newsletter werden keine Anschrift, Geburtsdatum, Passfotos, Tätigkeitsnachweise, Bankdaten oder Unterschriften benötigt. Vereinsinterne, zur Durchführung der Mitgliedschaft erforderliche Mitteilungen beruhen dagegen auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. b beziehungsweise f DSGVO und sind von freiwilliger Werbung zu trennen.

Nach Abmeldung wird die Adresse aus dem aktiven Verteiler entfernt. Ein minimaler Sperr- und Einwilligungsnachweis kann bis zum Ablauf möglicher Nachweis- und Verjährungsfristen gespeichert werden, um erneute Zusendungen zu verhindern und die Rechtmäßigkeit zu belegen.

11. Veranstaltungen, Seminare und Kooperationen

Für Seminare, Tagungen, Kongresse, Informationsveranstaltungen und Kooperationen können Anmelde-, Kontakt-, Organisations-, Funktions-, Abrechnungs-, Teilnahme-, Foto-/Video- und Kommunikationsdaten verarbeitet werden. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DSGVO, bei offenen Vereinsveranstaltungen Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO und für freiwillige Veröffentlichungen gegebenenfalls eine Einwilligung.

Daten werden nur in dem Umfang an Referenten, Veranstaltungsorte, Technik-, Reise- oder Kooperationspartner weitergegeben, der für die Durchführung erforderlich ist. Über Foto- und Videoaufnahmen sowie geplante Veröffentlichungen wird vor Ort oder bei Anmeldung angemessen informiert.

12. Journalistisch-redaktionelle Tätigkeit

Für Pressearbeit, Studien, Berichte, Interviews, Hinweise, Gastbeiträge und Quellenkommunikation können Namen, Funktionen, Kontaktdaten, Beiträge, Bild-/Tonmaterial, Rechercheunterlagen, Quellen- und Veröffentlichungsdaten verarbeitet werden. Rechtsgrundlagen können Art. 6 Abs. 1 Buchst. b und f DSGVO, Einwilligung sowie die für journalistisch-redaktionelle Verarbeitung geltenden medienrechtlichen Vorschriften sein.

Soweit und solange Daten ausschließlich zu journalistisch-redaktionellen Zwecken verarbeitet werden, können nach Art. 85 DSGVO und den anwendbaren nationalen Regelungen besondere Abwägungen und Einschränkungen einzelner Datenschutzpflichten gelten. Quellenschutz, Meinungs- und Pressefreiheit sowie Rechte der betroffenen Personen werden im Einzelfall gegeneinander abgewogen. Veröffentlichte Inhalte dürfen im redaktionellen Archiv langfristig vorgehalten werden, wenn das publizistische Dokumentationsinteresse überwiegt.

13. Empfänger und Auftragsverarbeiter

Personenbezogene Daten erhalten intern nur Personen, die sie für die jeweilige Aufgabe benötigen. Externe Stellen erhalten Daten nur, wenn dies zur Leistungserbringung oder Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist, eine wirksame Einwilligung vorliegt oder ein überwiegendes berechtigtes Interesse besteht.

  • Hosting-, Rechenzentrums-, E-Mail-, Cloud-, IT-Sicherheits-, Wartungs- und Supportdienstleister,
  • Steuerberatung, Buchhaltung, Banken, Zahlungsdienstleister, Rechtsberatung und Versicherungen, soweit erforderlich,
  • Druck- und Kartenproduktionsdienstleister für Presseausweise und Presseschilder, soweit eingesetzt,
  • Referenten, Veranstaltungsorte, Technik-, Reise- und Kooperationspartner für konkrete Veranstaltungen,
  • redaktionelle, gestalterische und technische Dienstleister, soweit sie für Website, Pressearbeit oder Publikationen benötigt werden.
  • Behörden, Gerichte und sonstige öffentliche Stellen bei einer gesetzlichen Pflicht oder rechtmäßigen Anordnung.

Dienstleister, die Daten ausschließlich nach Weisung verarbeiten, werden auf Grundlage eines Vertrags nach Art. 28 DSGVO eingesetzt. Eine darüber hinausgehende Weitergabe findet nicht statt.

14. Übermittlungen in Drittländer

Werden Dienstleister außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums eingesetzt, erfolgt eine Übermittlung nur unter den Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO. Je nach Empfänger stützt sie sich auf einen Angemessenheitsbeschluss, geeignete Garantien wie EU-Standardvertragsklauseln einschließlich erforderlicher ergänzender Maßnahmen oder ausnahmsweise eine gesetzliche Ausnahme. Nähere Angaben zu einem konkret eingesetzten Drittlanddienst stehen im jeweiligen Abschnitt dieser Erklärung.

15. Speicherdauer

Die besonderen Fristen für Anträge, Presseausweise, Newsletter und Kontakte stehen in den jeweiligen Abschnitten. Im Übrigen werden Daten gelöscht, wenn Mitgliedschaft, Veranstaltung, Projekt oder Kommunikation abgeschlossen ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungs-, Satzungs-, Nachweis-, Verjährungs-, Archiv- oder Rechtsverteidigungsgründe entgegenstehen.

16. Rechte betroffener Personen

Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, bestehen insbesondere folgende Rechte:

  • Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Art. 15 DSGVO,
  • Berichtigung unrichtiger und Vervollständigung unvollständiger Daten nach Art. 16 DSGVO,
  • Löschung nach Art. 17 DSGVO und Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO,
  • Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO, soweit die Verarbeitung automatisiert auf Einwilligung oder Vertrag beruht,
  • Widerruf einer Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO,
  • Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO.

Anfragen können an die im Abschnitt „Verantwortlicher“ genannte E-Mail-Adresse gerichtet werden. Zur Vermeidung unbefugter Datenherausgabe kann ein geeigneter Identitätsnachweis verlangt werden. Betroffenenrechte können eingeschränkt sein, soweit gesetzliche Ausnahmen, Aufbewahrungspflichten, Rechte Dritter oder – bei journalistisch-redaktioneller Verarbeitung – anwendbare Regelungen zum Medienprivileg entgegenstehen.

17. Widerspruchsrecht

Wichtiger Hinweis: Erfolgt eine Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Buchst. e oder f DSGVO, kann aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person ergeben, jederzeit Widerspruch eingelegt werden. Die Verarbeitung wird dann beendet, sofern keine zwingenden schutzwürdigen Gründe oder Gründe zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen überwiegen. Gegen Direktwerbung kann jederzeit ohne Begründung widersprochen werden.

18. Beschwerderecht und zuständige Aufsicht

Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe kann eine Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde eingelegt werden. Für den Verantwortlichen in Berlin ist insbesondere zuständig:

Behörde: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Anschrift: Alt-Moabit 59–61, 10555 Berlin, Deutschland
E-Mail: mailbox@datenschutz-berlin.de
Internet: www.datenschutz-berlin.de

19. Minderjährige

Nach der veröffentlichten Vereinssatzung müssen natürliche Personen für eine Mitgliedschaft das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Online-Antrag ist daher nicht an Minderjährige gerichtet. Bei offenen Bildungs- oder Informationsveranstaltungen mit Minderjährigen werden erforderliche Einwilligungen und besondere Schutzmaßnahmen projektspezifisch geregelt.

20. Datensicherheit

Es werden angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO eingesetzt, die sich am Risiko, am Stand der Technik und an der Art der verarbeiteten Daten orientieren. Dazu gehören insbesondere Zugriffs- und Berechtigungskonzepte, Transportverschlüsselung, Datensicherungen, Aktualisierungen, Protokollierung, Vertraulichkeitsverpflichtungen und Verfahren zur Behandlung von Sicherheitsvorfällen. Eine vollständig risikofreie Datenübertragung im Internet kann dennoch nicht garantiert werden.

21. Pflicht zur Bereitstellung und automatisierte Entscheidungen

Pflichtfelder im Aufnahme- und Presseausweisantrag sind erforderlich, soweit sie für Identitätsprüfung, Mitgliedschaft, Ausweiserstellung oder Abrechnung benötigt werden. Ohne diese Daten kann über den Antrag gegebenenfalls nicht entschieden werden. Angaben zum Newsletter und sonstige ausdrücklich freiwillige Informationen sind nicht Voraussetzung der Mitgliedschaft.

Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt.

22. Externe Links und fremde Inhalte

Die Website kann Links zu externen Angeboten enthalten. Erst beim Aufruf eines externen Links verarbeitet der jeweilige Anbieter Daten in eigener Verantwortung. Eingebettete Inhalte, die bereits beim Seitenaufruf Daten an Dritte übertragen, dürfen nur geladen werden, wenn sie technisch erforderlich sind oder eine erforderliche Einwilligung erteilt wurde.

23. Aktualisierung dieser Datenschutzerklärung

Diese Erklärung entspricht dem am 20. August 2026 geprüften Funktions- und Leistungsumfang von uvfp.de. Bei neuen Formularen, Konten, Kommentaren, Zahlungsfunktionen, Analyse-, Werbe-, Newsletter-, Karten-, Video- oder sonstigen Drittanbieterdiensten muss sie vor deren Einsatz angepasst werden. Maßgeblich ist die jeweils auf der Website veröffentlichte Fassung.